Zwangsstörungen: Können sie zum Problem bei der Antragstellung werden?

Bei einer Zwangsstörung verspüren Betroffene den starken Drang, bestimmte Handlungen ständig zu wiederholen. In manchen Fällen ist der Zwang so groß, dass er zu Einschränkungen im alltäglichen Leben führen kann. In diesem Artikel erhalten Sie einen kurzen Überblick zu dieser psychischen Erkrankung sowie Informationen zur Versicherbarkeit bei Zwangsstörungen.

1 Das Wichtigste zum Thema Zwangsstörungen

Zwangshandlungen und Zwangsgedanken
 

Bei Zwangsstörungen werden von den Betroffenen irrationale Handlungen durchgeführt, aus der unbegründeten Angst, dass ansonsten ein großes Unglück geschehen könnte. Dazu zählen beispielsweise Waschzwang, Ordnungszwang oder Kontrollzwang. Neben den Zwangshandlungen liegen bei manchen Betroffenen Zwangsgedanken vor, bei denen Sie in ihrem Kopf ständig an bestimmte Ideen – meist sexueller oder gewalttätiger Natur – denken müssen. Personen, die an einer Zwangsstörung leiden, versuchen zwar die entsprechenden Handlungen und Gedanken zu unterdrücken, jedoch gelingt es ihnen häufig nicht.

Zwangs-handlungen und Zwangsgedanken
 

Bei Zwangsstörungen werden von den Betroffenen irrationale Handlungen durchgeführt, aus der unbegründeten Angst, dass ansonsten ein großes Unglück geschehen könnte. Dazu zählen beispielsweise Waschzwang, Ordnungszwang oder Kontrollzwang. Neben den Zwangshandlungen liegen bei manchen Betroffenen Zwangsgedanken vor, bei denen Sie in ihrem Kopf ständig an bestimmte Ideen – meist sexueller oder gewalttätiger Natur – denken müssen. Personen, die an einer Zwangsstörung leiden, versuchen zwar die entsprechenden Handlungen und Gedanken zu unterdrücken, jedoch gelingt es ihnen häufig nicht.

Die genauen Ursachen zur Entstehung einer Zwangsstörung sind noch nicht abschließend geklärt. Es wird jedoch von einer erblichen Veranlagung in Kombination mit weiteren Faktoren ausgegangen. Dazu gehören z. B. eine Überaktivität der Frontallappen des Gehirns, eine Störung des Serotoninhaushalts im Gehirn, negativ einprägsame Lebensereignisse oder die Erziehung in der Kindheit.

Zwangsstörungen traten im Jahr 2011 bei weniger als 5 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland auf
Quelle: RKI (2012)

2 Die Auswirkungen einer Zwangsstörung

Die Zwangshandlungen und -gedanken können bei manchen Personen so stark sein, dass sie besonders viel Zeit in Anspruch nehmen und dadurch einen normalen Alltag unmöglich machen. Dadurch, dass viele Betroffene sich für ihre psychische Erkrankung schämen und versuchen, sie vor ihren Mitmenschen zu verstecken, kommt zudem eine starke psychische Belastung hinzu.

Zwar kann eine Zwangsstörung nach aktuellem Stand nicht geheilt, aber zumindest so therapiert werden, dass Betroffene einen guten Umgang mit ihr im Alltag finden. Zwangsstörungen treten häufig gemeinsam mit weiteren psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen auf bzw. begünstigen deren Entstehung.

3 Ist ein Versicherungsabschluss trotz Zwangsstörungen möglich?

Zur Ermittlung des Gesundheitsrisikos bei Interessenten mit Zwangsstörungen setzen Versicherer in der Regel einen Fragebogen zu psychischen Erkrankungen ein. In diesem muss beantwortet werden, um welche Zwangsstörung es sich genau handelt und wann die Erkrankung erstmals auftrat. Sollten die Ursachen bekannt sein, sollten diese auch angegeben werden. Falls Sie sich aufgrund ihrer Zwangsstörung in ärztlicher Behandlung befinden oder Medikamente einnehmen, sind ebenso entsprechende Angaben zu tätigen. In Bezug auf die Versicherbarkeit ist außerdem relevant, ob sie aufgrund Ihrer Erkrankung eine längere Zeit arbeitsunfähig waren.

 

Die Entscheidung, ob ein Interessent mit einer Zwangsstörung versichert werden kann, hängt stark von der Versicherungsart und dem Versicherungsunternehmen an sich ab. Grundsätzlich ist die Lage in einer Berufsunfähigkeitsversicherung schwieriger, da bei Zwangsstörungen oft eine Ausschlussklausel vorliegt. In der Risikolebensversicherung ist hingegen meistens ein Abschluss ohne Risikozuschläge möglich.

4 Versicherungslösungen bei Zwangsstörungen

Auch wenn die Antragstellung mit einer Zwangsstörung erschwert ist, können wir unseren Mandanten einen passenden Versicherungstarif vermitteln. Dank unserer speziellen Vorgehensweisen wie der anonymen Risikovoranfrage gelingt es uns, auf der Suche die individuelle Lebenssituation unserer Kunden mit einzubeziehen. Sie möchten sich ausführlich und professionell über Ihre Versicherungsoptionen informieren? Kontaktieren Sie uns hierfür gerne über einen Anruf oder eine E-Mail!

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen