Versicherbarkeit mit Heuschnupfen
Ständiges Niesen, ein Jucken in der Nase und tränende Augen – all dies sind typische Symptome eines Heuschnupfens. Die Hintergründe zu dieser Allergie sowie die Versicherbarkeit von Betroffenen sind Gegenstände des nachfolgenden Beitrages.
1 Überblick zum Thema Heuschnupfen
Was ist ein Heuschnupfen?
Bei einem Heuschnupfen handelt es sich um eine allergische Reaktion des Körpers auf Pollen bestimmter Baum- und Straucharten, Getreidesorten und Gräser. Daraus resultieren Symptome wie tränende und juckende Augen, eine Bindehautrötung, Kopfschmerzen, Schnupfen, Niesen und Husten sowie Schwellungen und weitere Reaktionen der Haut. Die Pollenzeit beschränkt sich in der Regel auf die Frühlings- und Sommermonate, weshalb Betroffene während der kalten Jahreszeiten meistens von den Beschwerden befreit sind.
Bei der Entstehung einer Allergie spielen erbliche Faktoren sowie Umwelteinflüsse eine große Rolle. So wird beispielsweise beobachtet, dass Kinder auf dem Land signifikant seltener unter Allergien leiden als jene, die in einer größeren Stadt aufwachsen. Insbesondere hat die übermäßige Hygiene in den letzten Jahrzehnten für einen Anstieg an Heuschnupfen gesorgt, da sie sich trotz ihrer positiven Aspekte gleichzeitig negativ auf das Immunsystem auswirkt. Ebenfalls haben in den letzten Jahrzehnten auch die Luftverschmutzung und Feinstaubbelastung stark zugenommen, was die Entstehung einer Allergie zusätzlich begünstigt.
2 Welche Folgen kann ein Heuschnupfen mit sich ziehen?
Die Symptome eines Heuschnupfens können die Lebensqualität der Betroffenen mindern und im Alltag für Müdigkeit und Konzentrationsstörungen sorgen. Ohne einer richtigen Behandlung besteht zudem die Gefahr, dass sich Asthma als Folgeerkrankung entwickelt. Daneben ist das Erkrankungsrisiko an einer Nasenebenhöhlenentzündung ebenfalls erhöht.
3 Wie wird Heuschnupfen in den Versicherungen gehandhabt?
Da es sich bei einem Heuschnupfen um keine schwerwiegende Erkrankung handelt, wird sie in den unterschiedlichen Versicherungen nicht als Grund für Ablehnungen oder Risikozuschläge gesehen. Dennoch verlangen die meisten Unternehmen der Vollständigkeit halber das Ausfüllen eines Fragebogens zum Thema Allergien. In diesem sollte angegeben werden, um welche Art des Heuschnupfens es sich genau handelt sowie die Krankheitserscheinungen, die Häufigkeit und Intensität der Allergie. Sollten Medikamenteneinnahmen und Arztbehandlungen (z. B. eine Desensibilisierungstherapie) vorliegen, so sollte dies ebenfalls im Fragebogen Erwähnung finden.
4 Wir sind Ihr Ansprechpartner im Bereich Versicherungen!
Auch wenn bei einem Heuschnupfen in der Regel keine Ablehnung in den Versicherungen droht, ist es dennoch sinnvoll, sich vor Vertragsabschluss professionelle Unterstützung herzanzuziehen. Denn nur auf diese Weise gehen Sie sicher, dass Sie für Ihre Lebenslage und Ansprüche das beste Versicherungsangebot finden. Gerne informieren wir Sie kostenlos und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch über Ihre Versicherungsoptionen. Sie erreichen uns hierfür unkompliziert per Telefon oder E-Mail!