Fußpilz: Eine relevante Erkrankung für Versicherungen?
Der Fußpilz ist eine ansteckende Infektionskrankheit, der in der Regel die Zehenzwischenräume oder die Fußsohlen befällt. Schätzungsweise kommt jede zehnte Person in Deutschland im Laufe ihres Lebens mit Fußpilz in Kontakt. Alles Wissenswerte zu dieser Pilzerkrankung sowie die Auswirkungen auf Versicherungsabschlüsse behandeln wir in diesem Beitrag.
1 Fußpilz: Symptome und Ursachen
Typische Merkmale eines Fußpilzes:
Bei einem Fußpilzbefall sind die betroffenen Stellen gerötet, jucken stark und können reißen oder schuppen. Oft befindet sich über der geröteten Haut eine weißlich verfärbte Hautschicht, die aufgequollen aussieht und spannt. Bei Rissen in der Haut besteht die Gefahr, dass Keime und Bakterien eindringen können.
Fußpilz wird über Pilzsporen, die die Hautbarriere überwinden und in die Hornschicht eindringen, übertragen. Häufig ist dies an Orten der Fall, in denen viele Menschen barfuß herumlaufen, wie z. B. Schwimmbäder, Umkleidekabinen oder Duschen in Hotelzimmern. Neben öffentlichen Orten kann man sich auch in den eignen vier Wänden durch ein infiziertes Familienmitglied anstecken. Liegen ein hohes Alter, Hautschädigungen, Diabetes oder ein geschwächtes Immunsystem vor, ist das Risiko einer Ansteckung erhöht. Des Weiteren neigen Menschen mit Durchblutungsstörungen der Füße sowie Fußfehlstellungen stärker zu einer Fußpilzinfektion.
2 Ist ein Fußpilz gefährlich?
Abgesehen von ästhetischen Gesichtspunkten und dem allgemeinen Wohlbefinden, die sich auf die Psyche auswirken können, stellt Fußpilz in der Regel kein gesundheitliches Problem dar. Jedoch kann die Krankheit in der Regel unbehandelt nicht von selbst ausheilen und sich in manchen Fällen sogar auf die Fußnägel ausbreiten. In manchen Fällen kann eine unbehandelte Fußpilzinfektion die Abwehr der Haut beeinträchtigen, wodurch Bakterien einfacher in die Hautschichten eindringen und Infektionen wie eine Wundrose entstehen können.
3 Versicherbarkeit bei Fußpilz
Wie aus unserer Zusammenfassung zum Thema Fußpilz zu entnehmen ist, handelt es sich um keine schwerwiegende Erkrankung. Daher steht bei Interessenten sämtlicher Versicherungen (z. B. Risikolebensversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) mit einer ausgeheilten Fußpilzinfektion einem erfolgreichen Vertragsabschluss nichts im Weg. Auch wenn der Fußpilz in dem Sinne keine relevante Erkrankung für die Versicherbarkeit darstellt, empfiehlt es sich der Vollständigkeit halber diesen dennoch im Fragebogen zur Gesundheit im Rahmen der Antragstellung anzugeben, um auf der sicheren Seite zu sein.
4 Mithilfe unseres Services zum besten Versicherungstarif!
Auch wenn leichte Infektionskrankheiten wie der Fußpilz keine Hürde bei der Antragstellung darstellen, raten wir Interessenten einer oder mehrerer Versicherungen, sich vor Vertragsabschluss professionelle Hilfe heranzuziehen, da es zwischen den verschiedenen Tarifen auf dem Versicherungsmarkt preislich und leistungstechnisch große Unterschiede geben kann. Wir bieten daher unseren Kunden einen kostenlosen und unverbindlichen Service, bei dem sie die Versicherungsoption mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie uns telefonisch oder via E-Mail.