Fraktur und Versicherun-gen: Kann ein Knochenbruch zum Problem werden?
Bei einer Fraktur handelt es sich um den medizinischen Fachbegriff für einen Knochenbruch. Die Folgen eines Bruchs können dabei von Fall zu Fall stark variieren, je nachdem welcher Knochen betroffen ist. Einen kurzen Überblick zum Thema Fraktur sowie Informationen zu den Versicherungsaussichten bei einem Knochenbruch erhalten Sie in diesem Artikel.
1 So entstehen Knochenbrüche:
Verschiedene Arten von Frakturen
Frakturen können in unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden. So können Knochenbrüche z. B. nach der Lage, dem Verlauf oder der Form der Fraktur und der Anzahl der Knochenfragmente kategorisiert werden. In der Regel kann eine Fraktur durch Symptome wie Schmerzen, Taubheitsgefühle, Schwellungen, Blutergüsse oder Verfärbungen sowie Einschränkungen in der Bewegung erkannt werden.
Auch wenn Knochen insgesamt hart und widerstandsfähig sind, können sie brechen, wenn eine zu starke Belastung auf sie einwirkt. Meistens sind Frakturen Folgen von Unfällen, die einen Sturz, Schlag oder Aufprall bewirken. In manchen Fällen kann aber auch eine Vorerkrankung wie Osteoporose oder eine schleichende Überlastung (z. B. durch Leistungssport) für einen Bruch verantwortlich sein.
2 Langfristige gesundheitliche Folgen durch Frakturen
Während die meisten Frakturen ohne weitere gesundheitliche Probleme ausheilen, können dennoch in einigen Fällen neben dem Knochenbruch selbst weitere Komplikationen auftreten. Dazu zählen beispielsweise Verletzungen der benachbarten Organe, Nerven, Blutgefäße, Muskeln, Sehnen und Gelenke sowie starker Blutverlust und Infektionen. Gerade bei Frakturen im Schädelbereich besteht die Gefahr, dass schwerwiegende Folgen auftreten können.
3 Sind Frakturen eine Gefahr für den Versicherungsabschluss?
In der Regel stellt eine Fraktur, die weder den Schädel und Wirbelkörper noch Gelenke betrifft, kein Problem für die Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung dar. In diesem Fall müssen auch keine genaueren Angaben zum Knochenbruch gemacht werden.
Liegen allerdings Gelenkschädigungen infolge einer Fraktur oder ein Bruch des Schädels oder Wirbelkörpers vor, ist die Wahrscheinlichkeit eines Ausschlusses in der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr hoch. In der Risikolebensversicherung hingegen ist oftmals ein Abschluss ohne Risikozuschläge möglich, sofern keine Rückenmark- oder Hirnschädigung vorliegt. Dennoch muss ein Fragebogen über das betroffene Gelenk ausgefüllt und Befunde eingereicht werden. In dem Fragebogen werden Fragen zur genauen Lage und Art der Beschwerden sowie deren Ursachen und Behandlungen gestellt.
4 Wir sind Ihr Ansprechpartner im Bereich Versicherungen!
Auch Frakturen können eine Gefahr für den Versicherungsabschluss bedeuten, je nachdem um welche Körperregion es sich handelt und welche Folgekomplikationen vorliegen. Jedoch können wir auch bei „schweren Fällen“ eine Versicherungslösung für unsere Mandanten finden, die ihren Ansprüchen gerecht wird. Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder via E-Mail, um ein kostenloses und unverbindliches Gespräch anzufordern!