Bänderschäden: Können Bänderüberdehnungen und Bänderrisse zur Ablehnung bei einer Versicherung führen?

Unsere Gelenke sind meist von Bändern, die aus Bindegewebe bestehen, umgeben. Sie erfüllen eine wichtige Funktion für den Körper, indem sie die Gelenke stabilisieren und deren Bewegungen führen und begrenzen. Doch welche Folgen können Bänderschäden wie beispielsweise Überdehnungen und Risse für den Körper bedeuten? Und wie wirken sich diese Beschwerden auf die Versicherbarkeit aus? Im nachfolgenden Beitrag erhalten Sie die Antworten auf diese Fragen!

1 So entstehen Bänderschäden:

Die Symptome bei Bänderüberdehnungen und -rissen

Die Symptome eines Bänderschadens können je nach Schwere und betroffener Stelle sehr unterschiedlich ausfallen. Häufig handelt es sich bei den Beschwerden um Schmerzen, Schwellungen, Druckempfindlichkeit, Hämatome und Einschränkungen in der Beweglichkeit. Meistens ist bei Bänderschäden das Sprunggelenk betroffen, weshalb bei Betroffenen Schwierigkeiten und Schmerzen beim Gehen auftreten.

Die häufigste Ursache für Bänderschäden sind Sportverletzungen, bei der oft Körperbereiche wie die Sprunggelenke, Knie, Ellenbogen, Handgelenke und Schultern betroffen sind. Weitere Ursachen für Bänderüberdehnungen und Bänderrisse können ein Unfall (z. B. durch einen Sturz oder Umknicken) sein.

Zudem existieren Risikofaktoren, die Bänderschäden begünstigen, dazu zählen beispielsweise Übergewicht und beim Sport vor allem ein ungeeignetes Schuhwerk.

Über die Hälfte der Deutschen hat sich schon einmal Sportverletzungen zugezogen
Quelle: Statista-Umfrage (2016)

2 Wie groß sind die Einschränkungen bei einem Bänderschaden?

In der Regel heilen Bänderüberdehnungen und Bänderrisse bei der richtigen Behandlung innerhalb einiger Wochen problemlos aus. Jedoch können in manchen Fällen dauerhafte Schädigungen wie eine chronische Instabilität des betroffenen Gelenkes durch eine Arthrose auftreten, was die Beweglichkeit deutlich einschränken kann.

3 Versicherbarkeit mit Bänderschäden

Da ein Bänderschaden in den meisten Fällen ohne Folgen verheilt, sehen die meisten Versicherungsarten kein erhöhtes Risiko bei Betroffenen, weshalb in der Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung Ablehnungen äußerst selten sind. Dennoch wird häufig seitens der Versicherer das Beantworten eines Fragebogens zum betroffenen Gelenk gefordert.

In diesem sollten alle Angaben rund um die Ursachen, Beschwerden und Behandlung vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Einer der wichtigsten Aspekte in diesem Zusammenhang ist die aktuelle Beschwerdefreiheit und das Vorliegen von Folgeerkrankungen. Sollten nämlich infolge des Bänderschadens weitere Krankheiten aufgetreten sein wie beispielsweise eine Arthrose, so könnte sich dies negativ auf die Versicherbarkeit auswirken.

4 Kostenlos und unverbindlich: Unser Service

Ob bei schweren oder leichten Vorerkrankungen – die Konsultation eines unabhängigen Versicherungsmaklers ist essenziell auf dem Weg zum Versicherungsabschluss mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Da hinter jedem Interessenten ein Individuum mit seiner eigenen Krankheits- und Lebensgeschichte steckt, bedarf es eines ausführlichen Gespräches, bevor ein Versicherungsangebot vermittelt werden kann. Aus diesem Grund bieten wir unseren Kunden einen kostenlosen und unverbindlichen Service, den sie gerne unkompliziert telefonisch oder via E-Mail in Anspruch nehmen können.

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